Mitteilung über die Ausweitung des Anwendungsbereichs und die Verlängerung der Frist für die Befreiung von der Abgabe von Fingerabdrücken bei Visumbeantragung

2024-08-30 10:00

Um die Visumbeantragung weiter zu erleichtern, werden ab dem 2. September 2024 bis zum 31. Dezember 2025 alle Antragsteller, die ein Kurzzeitvisum für eine einmalige oder zweimalige Einreise (Aufenhaltsdauer innerhalb 180 Tagen)bei den chinesischen Visabehörden beantragen, von der Pflicht zur Erfassung der Fingerabdrücken befreit.


Auskunft :

Botschaft der Volksrepublik China in Österreich: 01 7103648 (Dienstag und Donnerstag 14:00-16:30, außer Feiertagen)

E-mail: vienna@csm.mfa.gov.cn

Chinese Visa Application Service Center in Wien: 01 5443601 (Montag bis Freitag 09:00-12:00, 13:00-15:00, außer Feiertagen)

E-mail: viennacenter@visaforchina.org


        Botschaft der Volksrepublik China in Österreich
                        30. Aug. 2024