Merkblatt zur Beglaubigung und Überbeglaubigung

2004-05-13 15:00

Dokumente, die Sie in China verwenden möchten, müssen von einem allgemein beeideten gerichtlich zertifizierten Dolmetscher für die chinesische  Sprache ins Chinesisch übersetzt werden, dann lassen sie die Dokumente in beiden Sprachversionen vom Landesgericht, vom Bundesministerium für auswärtigen Angelegenheiten und dann von der chinesischen  Botschaft in Wien legalisieren.
Die Gebühr für Zivilsache beträgt 20 Euro und für kommerzielle Sache 40 Euro. Zuschlag für rasche Bearbeitung innerhalb 3 Tage beträgt 21 Euro.