Mitteilung über die Ausweitung der Befreiung von der Fingerabdruckabgabe und Verlängerung der Frist

2025-12-24 14:00


Um die Visumsbeantragung weiter zu erleichtern, sind ab sofort bis zum 31. Dezember 2026 alle Antragsteller für Kurzzeitvisa mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tagen von der Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken befreit.

Für Antragsteller der Visakategorien D, J1, Q1, S1, X1 und Z, die nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen, bleibt die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken gemäß den geltenden Vorschriften bestehen.

Kontaktinformationen des Chinese Visa Application Service Centers Wien:

Telefon: +43 1544 359188

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E-Mail: viennacenter@visaforchina.org